Vereinigung von Flurstücken
Die grundbuchliche Vereinigung fasst mehrere Grundstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch zu einem einzigen Grundstück zusammen. Rechtlich entsteht durch die Vereinigung ein neues Grundstück, das aus mehreren Flurstücken bestehen kann.
Die Vereinigung erfolgt auf Grundlage eines beglaubigten Vereinigungsantrags und wird anschließend im Grundbuch durch das Grundbuchamt des Amtsgerichts Heilbronn eingetragen.
Sie können den Antrag ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die unter Kontakt angegebene E-Mail-Adresse senden oder unterschrieben per Post an das Vermessungsamt schicken.
Voraussetzungen
- Die Flurstücke sind auf unterschiedlichen Grundbuchblättern einer Eigentümerin bzw. eines Eigentümers gebucht oder auf einem Grundbuchblatt, aber nicht unter einer laufenden Nummer gebucht.
- Die zu vereinigenden Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
- Die Grundstücke sind zum Zeitpunkt der Vereinigung nicht mit unterschiedlichen Grundpfandrechten oder Reallasten oder mit denselben Grundpfandrechten oder Reallasten in unterschiedlicher Rangfolge belastet.
Zur Antragsstellung berechtigt sind folgende Personen:
- Eigentümer*in des Flurstücks
- von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer bevollmächtigte Personen
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
- Vollmacht bei Miteigentum und Gesellschaften bzw. Auszug aus dem HRB
- aktueller Grundbuchauszug
- ausgefülltes und unterschriebenes PDF-Formular Vereinigungsantrag (PDF,148 KB)
Kosten
Für den Antrag beim Vermessungsamt fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
- Vermessungsgesetz Baden-Württemberg (VermG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Grundbuchordnung (GBO)
Häufige Fragen
Wie ist der weitere Ablauf nach der Übermittlung?
Das Vermessungsamt prüft, ob die Voraussetzungen für eine Vereinigung gegeben sind. Danach wird mit Ihnen ein Termin zur Beglaubigung der Unterschrift auf dem Vereinigungsantrag vereinbart.
Ihr Antrag wird mit beglaubigter Unterschrift vom Vermessungsamt an das Grundbuchamt Heilbronn weitergeleitet.
Sie erhalten über den Vorgang der Flurstücksverschmelzung eine Fortführungsmitteilung vom Vermessungsamt, sowie eine Mitteilung über den Vorgang der Vereinigung vom Grundbuchamt Heilbronn.

