Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt ist, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das sind zum Beispiel Zwischenlager, Steinbrüche, Biogasanlagen und Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren.
Diese Genehmigung können Sie online beantragen.
Hinweise
Wir empfehlen Ihnen ein fachkundiges Planungsbüro mit der Erstellung der Antragsunterlagen zu beauftragen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibungen des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten
- schematische Darstellungen und Fließbilder
- Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
- Angaben zu Emissionen und Immissionen
- Angaben zu Abfällen und Abwässern
- Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung
Gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Stimmen Sie sich am besten im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Ansprechperson hierzu ab.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst zum Teil auch andere behördliche Entscheidungen, die Ihre Anlage betreffen (z. B. eine Baugenehmigung). Deshalb müssen Sie auch die dafür nötigen Unterlagen mit einreichen.
Wenn Sie Ihren Antrag nicht über den Onlinedienst stellen können, verwenden Sie bitte die Formblätter 1 bis 11 aus Anlage 1 des Leitfadens „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage.
Bezahlfunktion
Per Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens, das Sie erhalten.
Häufige Fragen
Wann brauche ich eine Genehmigung für meine Anlage?
Eine Genehmigung ist dann erforderlich, wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt ist. Solche Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. Das sind zum Beispiel Zwischenlager, Steinbrüche, Biogasanlagen und Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren.
In welcher Form sind die Antragsunterlagen einzureichen?
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Den Ablauf des Genehmigungsverfahrens können Sie der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) entnehmen.

