Erlaubnispflichtige Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anlagen wie beispielsweise Dampfkesselanlagen, Anlagen mit Druckgeräten oder Anlagen mit entzündbaren Gasen (Aufzählung nicht abschließend) müssen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung errichtet und betrieben werden. Dazu können Sie bereits vor der Errichtung der Anlage oder vor einer erlaubnisbedürftigen Änderung an der Anlage die Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beantragen.
Authentifizierung
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Voraussetzungen
- Es muss sich um eine erlaubnispflichtige Anlage gemäß § 18 Absatz 1 BetrSichV handeln.
- Die Anlage muss den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung (bezüglich Brand- und Explosionsschutz) entsprechen.
- Die sicherheitstechnischen Maßnahmen müssen für die Anlage geeignet sein.
- Die Anlage muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft sein.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind je nach Art der Anlage unterschiedlich. Welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind, können Sie den "Erläuterungen und Hinweise des LASI LV 49"
entnehmen. In jedem Fall ist der Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage.
Bezahlfunktion
Per Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens, das Sie erhalten.

