Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Eine Chance für beide Seiten
Der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet der Täterin bzw. dem Täter die Chance, durch persönlichen Kontakt mit dem Opfer sein Fehlverhalten zu erkennen und dem Opfer die Möglichkeit, aus Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein herauszufinden.
Hinweise
Die Fachkraft des Landratsamtes bringt Täter*innen und Opfer an einen Tisch und fungiert im Gespräch als neutrale Vermittlerin. Ziel ist eine Ausgleichsvereinbarung, z. B. die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.
Voraussetzungen
Tatverantwortliche Person:
- Muss zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 20 Jahre alt sein und unter das Jugendstrafrecht fallen.
- Vor vollendetem 18. Lebensjahr bedarf es der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Tatbetroffene Person:
- Teilnahme ist altersunabhängig möglich.
- Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Für welche Straftaten kommt ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage?
Worum geht es beim Täter-Opfer-Ausgleich?
Beim Täter-Opfer-Ausgleich soll:
- der zugrundeliegende Konflikt durch die angeleitete Mediation geklärt werden
- die entstandenen Tatfolgen durch die beiden Konfliktparteien selbstbestimmt und eigenverantwortlich reguliert werden
Zielsetzung ist:
- eine Aussöhnung zu erreichen
- Regelungen für künftige Begegnungen zu finden
- eine Wiedergutmachung zu erreichen und damit ggf. einen Zivilprozess vollständig vermeiden zu können
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist allparteilich und vertraulich.
Muss ich als Opfer oder Täter*in am Ausgleich teilnehmen?
In der Regel wird der Täter-Opfer-Ausgleich von der Staatsanwaltschaft angeregt oder über das Gericht angeordnet.
Dennoch bleibt die Mitwirkung am Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig für alle Beteiligten. Auch eine bereits begonnene Mediation kann jederzeit beendet werden.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann auch von den Konfliktparteien selbst angeregt werden.

