Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Wenn gegen einen jungen Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, finden junge Menschen und deren Eltern Rat und Unterstützung bei der Jugendhilfe im Strafverfahren des Landratsamtes Heilbronn.
Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren ...
- beraten junge Menschen und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten
- begleiten zu Gerichtsverhandlungen
- helfen bei der Klärung von herausfordernden Lebenslagen (z. B. Schule, Ausbildung, Familie und Freizeit)
- schlagen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft geeignete erzieherische Maßnahmen vor
- vermitteln geeignete erzieherische Maßnahmen und überwachen diese (z. B. gemeinnützige Arbeit)
Hinweise
Die Jugendhilfe im Strafverfahren kann auch die Einstellung des Straf- oder Ermittlungsverfahrens erreichen, wenn im Vorfeld bereits erzieherische Maßnahmen ergriffen wurden.
Wenn der junge Mensch einen angerichteten Schaden wiedergutmachen will, ist eine Möglichkeit z. B. der Täter-Opfer-Ausgleich.
Häufige Fragen
Was ist die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Angebot des Jugendamtes, das junge Menschen bei Ermittlungs- und Strafverfahren sozialpädagogisch begleitet.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt von Beginn an, an einem Ermittlungs– oder Strafverfahren mit. Die Fachkräfte nehmen Kontakt zu den jungen Menschen auf und laden sie (mit ihren Eltern) zu einem gemeinsamen Gespräch ein.
Ein junger Mensch, gegen den eine Anzeige von der Polizei vorliegt, kann (mit seinen Eltern) ein Beratungsangebot bei der Jugendhilfe im Strafverfahren wahrnehmen.
Wer kann das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren nutzen?
- Jeder junge Mensch im Alter von 14 bis 20 Jahren, der im Landkreis Heilbronn wohnhaft und strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren des Landratsamt Heilbronn nutzen.
- Auch Eltern, Erziehungsberechtigte oder Familienangehörige eines jungen Menschen, können das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren nutzen.
Muss ich mit der Jugendhilfe im Strafverfahren sprechen?
- Nein, die Mitwirkung der jungen Menschen in der Jugendhilfe im Strafverfahren ist freiwillig.
- Das Jugendgericht kann eine Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren jedoch gerichtlich anordnen.
- Bei einem außergerichtlichen Verfahren (Diversionsverfahren) ist ein gemeinsames Gespräch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren jedoch Voraussetzung, um dieses durchführen zu können.
Was passiert mit meinen Daten?
Was passiert nach einer Gerichtsverhandlung?
Was ist der Unterschied zwischen der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Bewährungshilfe?
- Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet und unterstützt junge Menschen vor, während und nach dem Verfahren.
- Die Bewährungshilfe ist erst für junge Menschen zuständig, wenn ein junger Mensch mit einem Gerichtsurteil zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.
- Die Jugendhilfe im Strafverfahren und die Bewährungshilfe können nach einem Urteil zusammenarbeiten und die Auflagenüberwachung gemeinsam übernehmen. In manchen Fällen übernimmt nach einem Urteil die Bewährungshilfe alleine die Überwachung der Auflagen.

