Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für den Grad der Behinderung und ermöglicht den Inhabern, eine Vielzahl von Rechten und Nachteilsausgleichen in Anspruch zu nehmen.
Ein Ausweis wird erst dann ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wurde.
Hinweise
Sofern Sie die Erhöhung Ihres Grades der Behinderung oder die Feststellung von (neuen) Merkzeichen beantragen möchten, verwenden Sie bitte den Änderungsantrag (PDF,342 KB).
Erforderliche Unterlagen
- Ein aktuelles Passfoto (auch elektronisch)
- Wenn Sie sich vertreten lassen:
- Vollmacht
- Personalausweis der vertretenden Person
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag und das aktuelle Passfoto per E-Mail oder Post an das Landratsamt Heilbronn.
Voraussetzungen
Sie besitzen noch keinen Schwerbehindertenausweis.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Wer ist für mich zuständig?
Wenn Sie im Stadt- oder Landkreis Heilbronn wohnen, dürfen Sie sich an das Sozial- und Versorgungsamt im Landratsamt Heilbronn wenden.
- Wir stellen das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest.
- Wir stellen Schwerbehindertenausweise aus.
- Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche vorliegen.
Wo und wie kann ich den Antrag einreichen?
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an das Landratsamt Heilbronn.
Landratsamt Heilbronn
Sozial- und Versorgungsamt
Schwerbehindertenrecht
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Was ist bei der Antragstellung und beim Einreichen von Unterlagen zu beachten?
- Unsere Akten führen wir elektronisch. Sofern Sie uns Anträge, ärztliche Unterlagen oder Passfotos per Post übersenden, werden diese eingescannt und anschließend vernichtet. Bitte reichen Sie daher keine originalen Befundunterlagen ein, wenn Sie diese noch für andere Zwecke benötigen.
- Elektronische Dokumente werden nur angenommen, wenn diese in einem üblichen Format (z.B. pdf) und gut lesbar eingehen. Mehrseitige Dokumente senden Sie uns bitte als vollständiges Gesamtdokument. Achten Sie dabei auf eine chronologische Seitenabfolge. Senden Sie uns nach Möglichkeit bitte keine abfotografierten Dokumente.
- Antragsformulare bitte immer unterschreiben, ggf. eine Vollmacht beifügen.
- Wenn Sie zu Ihren Anträgen Ihnen bereits vorliegende ärztliche Unterlagen einreichen, kann sich hierdurch unsere Bearbeitungszeit verkürzen. Zur Vorlage ärztlicher Unterlagen sind Sie nicht verpflichtet, da die Anforderung von Befundscheinen grundsätzlich von unserer Seite zu veranlassen ist.
- Gesundheitsstörungen, Funktionsbeeinträchtigungen oder Erkrankungen bitte immer so genau wie möglich bezeichnen. Bitte geben Sie im Antragsvordruck stets den behandelnden Hausarzt, Fachärzte und Kliniken sowie die Behandlungszeiträume an.
Muss das Foto biometrisch sein?
Wie und wann erhalte ich den neuen Ausweis?
Kann ich meinen Ausweis auch abholen?
Ja, Sie können den neuen Ausweis abholen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Wann liegt eine Behinderung vor?
Definition nach § 2 SGB IX:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben und an der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“
Wie wird eine Behinderung festgestellt?
Um prüfen zu können, ob eine Behinderung vorliegt, werden ärztliche Befunde, Gutachten oder Berichte von Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern, Kureinrichtungen, Pflegekassen und sonstigen Stellen eingeholt. Im Antragsverfahren wird festgestellt, welcher Grad der Behinderung vorliegt und ob bestimmte Merkzeichen, z.B. für die Einschränkung der Gehfähigkeit, erfüllt sind.
Wo finde ich die Informationen in leichter Sprache?
Wir haben für Sie die Informationen in leichter Sprache zusammengefasst.