Ambulante Hilfe zur Pflege
Personen, die pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, weil:
- sie nicht in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind,
- die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und sie aus diesem Grund keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten,
- die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen,
können ambulante Hilfe zur Pflege beantragen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg
Erforderliche Unterlagen
- SGB XII-Antrag (PDF,553 KB)
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- nicht Zutreffendes streichen,
- entsprechende Nachweise in Kopie beifügen.
- MDK Gutachten (Medizinischen Dienstes der Krankenkassen)
Während der Bearbeitung können sich weitere Fragen ergeben, so dass noch andere Unterlagen von uns angefordert werden müssen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
MDK Gutachten
Ein MDK Gutachten, oder heute auch MD Gutachten genannt, ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder des Medizinischen Dienstes (MD), das im Rahmen einer Pflegebegutachtung erstellt wird. Es dient dazu, die Pflegebedürftigkeit einer Person festzustellen und einen Pflegegrad zu empfehlen.
Welche Leistungen sind von der ambulanten Hilfe zur Pflege umfasst?
Wie kann ambulante Hilfe zur Pflege beantragt werden?
Ambulante Hilfe zur Pflege kann online über das Behörden Serviceportal beantragt werden. Alternativ kann der SGB XII-Antrag mit den entsprechenden Nachweisen zur Weiterleitung an uns bei jedem Rathaus abgegeben werden oder Sie senden ihn per Post oder per E-Mail an uns.
Sozial- und Versorgungsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötige?
Wenn Sie eine Zuwanderungsgeschichte haben oder Sprachbarrieren bestehen und Sie im Landkreis Heilbronn wohnen und keinen Anspruch auf Betreuung oder Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeiter, das Integrationsamt für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt haben, stehen Ihnen die ehrenamtlichen Behördenlots*innen im Raum E137 des Landratsamts Heilbronn mittwochs von 14 bis 16 Uhr gerne zur Verfügung.
Ansonsten können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Sind meine Kinder/Eltern zum Unterhalt verpflichtet?
Unterhaltsverpflichtete Angehörige werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro (je unterhaltsverpflichteter Person) für die Kosten der Sozialhilfe mit herangezogen.
Weitere Informationen zum Einkommen und Vermögen finden Sie unter Elftes Kapitel SGB XII.
Wo finde ich die Informationen in leichter Sprache?
Wir haben für Sie die Informationen in leichter Sprache zusammengefasst.

