Einbürgerung
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann für Sie die Beantragung einer Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen.
Hinweise
Mit Hilfe des aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weitergeleitet. Achtung: Bei Einreichung des Antrags fällt immer eine Gebühr in Höhe von 255,00 Euro an - unabhängig davon, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Aufenthaltsdokument
- Geburtsurkunde
- Integrationskurs- und Deutschkurszertifikat
- Legitimation (Ausweisdokument)
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. weitere Staatsangehörigkeiten
- ggf. Urteil zu Strafverfahren
- ggf. besonderer Status
- ggf. Geburtsurkunde von Kindern
- ggf. Sterbeurkunde Eltern oder Elternteil
- ggf. Einkommen und Vermögen
- ggf. Sozialhilfe und Grundsicherung
- ggf. Schulden, Belastungen, Unterhaltsverpflichtungen
- ggf. Nachweise zum Einkommen aller Familienangehörigen
- Von der Ehe-Lebenspartnerin / dem Ehe-Lebenspartner: Aufenthaltsstatus
- Von der Ehe-Lebenspartnerin / dem Ehe-Lebenspartner: Legitimation (Ausweisdokument)
Voraussetzungen
- Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes siehe unter Häufige Fragen.
- Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 oder eine Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von Deutschen nach § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes siehe unter Häufige Fragen.
Kosten
255,00 €
Bezahlfunktion
Rechnung
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf eine Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes?
- gültige Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis
- seit fünf Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Lebensunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
- ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“/Test "Leben in Deutschland")
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
Welche Voraussetzungen gelten für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 oder eine Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von Deutschen nach § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes?
- seit drei Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem/der Deutschen muss gültig sein und seit zwei Jahren bestehen
- Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Einbürgerung bestehen
- Der Lebensunterhalt muss auf Dauer aus eigenen Mitteln gesichert sein. Der Bezug von öffentlichen Leistungen, z. B. Wohngeld, steht einer Einbürgerung entgegen
- eigene Wohnung oder andere Unterkunft
- ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“/Test "Leben in Deutschland")
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Wie läuft die Online Antragstellung auf Einbürgerung ab?
- Bevor Sie starten halten Sie folgende Informationen bereit
- Angaben zu Ihrer Wohnung
- Angaben zu Ihrer Lebenssituation
- gegebenenfalls Angaben zu früheren Ehen / Lebenspartnerschaften
- Angaben zu Ihren Aufenthaltsorten im In- und Ausland
- Angaben zu Ihrer Schul- und Berufsausbildung
- Angaben zu eventuellen Straftaten oder Ermittlungsverfahren
- Angaben zum Integrationskurs und Sprachkenntnissen
- Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen, Vermögen, Belastungen)
- gegebenenfalls Angaben zu Einkommen der Familienangehörigen
- personenbezogene Daten zu Ehepartnerin / Ehepartner und / oder Lebenspartnerin / Lebenspartner, leiblichen Eltern, Kindern und weiteren Verwandten, Arbeitgebende
- Klicken Sie auf „Zum Onlinedienst“, es öffnet sich eine neue Seite (Virtuelles Rathaus)
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden ihn auf der letzten Seite ab.
Kann ich meinen Antrag auch auf anderem Weg stellen?
Sie können Ihren Antrag auch per Post stellen. Achtung: Bei Einreichung des Antrags fällt immer eine Gebühr in Höhe von 255,00 Euro an - unabhängig davon, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Führen Sie unbedingt den Quick-Check vor Antragstellung durch. Bitte schreiben Sie danach eine Mail an einbuergerung@landratsamt-heilbronn.de, um Ihre offenen Fragen zu klären und den Antrag anzufordern. Auch bei einer Antragstellung in Papierform müssen Sie alle oben genannten Angaben machen und erforderliche Unterlagen Ihrem Antrag beifügen.