Deutschlernen im Landkreis
Deutschkenntnisse sind wichtig: Wer Deutsch spricht, findet leichter Arbeit, kann sich besser weiterbilden und kommt schneller mit anderen Menschen in Kontakt. So gelingt das Leben in Deutschland einfacher! Es gibt viele Angebote im Landkreis Heilbronn sowie auch digitale Angebote, um Deutsch zu lernen oder die Deutschkenntnisse wieder aufzufrischen.
Integrationskurse
Der Integrationskurs ist das bekannteste Deutschkursangebot mit Lernziel B1 (GER). Viele Sprachschulen im Raum Heilbronn bieten ihn an. Eine Übersicht finden Sie im Dokument Sprachschulübersicht Integrationskurse Landkreis Heilbronn.
Es gibt auch spezielle Kurse, z. B. für Personen, die die lateinische Schrift nicht kennen oder gar nicht lesen und schreiben können.
Voraussetzungen: Wer kann an Integrationskursen teilnehmen?
- Personen im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung können vom Amt für Migration und Integration verpflichtet werden, wenn sie Asylbewerberleistungen beziehen.
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis und Bleibeperspektive werden meist von der Ausländerbehörde verpflichtet.
- Das Jobcenter kann seine Kundinnen und Kunden ebenfalls zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten.
- Zugewanderte aus der EU oder Beschäftigte können den Zugang zum Kurs direkt beim BAMF beantragen.
Ablauf und Inhalte
Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Ein Integrationskurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten (UE) Deutschunterricht. Am Ende gibt es eine Sprachprüfung, in der Ergebnisse auf A2-Niveau oder B1-Niveau erzielt werden können. Danach folgen 100 Stunden Orientierungskurs, in denen allgemeines Wissen über das Leben in Deutschland vermittelt wird. Nach diesem Orientierungskurs schließt der Integrationskurs mit dem Test Leben in Deutschland (LID), der z. B. für die Einbürgerung benötigt wird.
Alle Kurse sind im Online-Suchportal „BAMF Navi“ zu finden. Die Angebote auf dem Suchportal werden regelmäßig aktualisiert.
Berufssprachkurse
Nach dem Integrationskurs folgt bei Bedarf der Berufssprachkurs mit Ziel B2. Es gibt Kurse mit 400 Stunden (für Personen mit sehr gutem B1-Zertifikat) und mit 500 Stunden.
Zur Kursrecherche bei der Arbeitsagentur.
- Zur Teilnahme an einem B2-Berufssprachkurs wird ein anerkanntes B1-Zertifikat benötigt sowie eine Berechtigung für einen Berufssprachkurs.
- Zur Anmeldung bei einer Sprachschule nehmen Sie bitte die Berechtigung für einen B2-Berufssprachkurs sowie den aktuellen Leistungsbescheid (falls zutreffend) mit.
Voraussetzungen: Wer kann an Berufssprachkursen teilnehmen?
Ausgabe-Berechtigungen für B2-Berufssprachkurse erhalten folgende Personengruppen:
Jobcenter-Kund*innen:
Die Berechtigung für einen Berufssprachkurs gibt das Jobcenter für seine Klientinnen und Klienten aus. Dazu ist eine konkrete Begründung (ein konkretes und realistisches Berufsziel, das B2-Kenntnisse verlangt, wie z. B. eine Ausbildung) erforderlich.
Beschäftigte:
Beschäftigte können selbst den Antrag beim BAMF auf eine Berechtigung für einen Berufssprachkurs stellen.
Beschäftigte müssen ggf. einen Kostenbeitrag zahlen, wenn sie an Integrationskursen oder Berufssprachkursen teilnehmen.
Nicht beschäftigte Personen im Bezug von Asylbewerberleistungen und andere:
Andere Personen (auch mit Duldung, sofern kein Erwerbsverbot besteht), können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und bekommen unter Vorlage ihres B1-Zertifikats, eines gültigen Ausweispapiers sowie des aktuellen Leistungsbescheids eine "Berechtigung für einen B2-Berufssprachkurs" ausgehändigt.
Kosten
Personen, die zum Integrationskurs verpflichtet werden, beziehen Sozialleistungen und sind daher kostenbefreit.
Personen, die als Selbstzahler*innen an Integrationskursen teilnehmen möchten, müssen einen Kostenbeitrag von 458 Euro je 100 UE leisten. Diese Regelung betrifft u. a. EU-Bürger*innen.
Personen, die noch im Jahr 2025 eine Teilnahmeberechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben, sind kostenbefreit, wenn die Kostenbefreiung mit Antragstellung auf Teilnahmeberechtigung bewilligt wurde (i. d. R. bei Bezug von sozialen Leistungen).
Aktuell werden vom BAMF keine Berechtigungen für die Teilnahme an Integrationskursen erteilt.
Häufige Fragen
Gibt es noch andere Kurse?
Darüber hinaus gibt es noch weitere Deutschlernangebote wie z. B. Sprachkurse nach VwV Deutsch, Erstorientierungskurse (EOK-Kurse) oder Deutschkurse für Personen, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben oder diesen abgebrochen haben.
Bei Slow Fit-Kursen handelt es sich um Deutschkurse für Personen, die ein langsames Lerntempo bevorzugen.
