Heilpraktikerüberprüfung
Wenn Sie Heilpraktikerin oder Heilpraktiker werden möchten, müssen Sie eine Überprüfung beim Gesundheitsamt durchlaufen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag hier:
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Lebenslauf
- Ausweiskopie
- ärztliches Attest
- behördliches Führungszeugnis (Belegart § 30a BZRG)
- Zeugniskopien (Schule, Ausbildung, Studium)
Voraussetzungen
- mindestens Hauptschulabschluss
Kosten
- schriftliche Prüfung | 280,50 €
- mündliche Prüfung | 233,00 bis 363,00 € (je nach Fachgebiet)
- Urkunde | 250,00 €
- Gesamtkosten 763,50 € bis 893,50 € (je nach Fachgebiet)
Bezahlfunktion
- Die Kosten für die schriftliche und mündliche Überprüfung (inklusive Gebühren für den Beisitzer) sind nach Erhalt einer Gebührenrechnung per Überweisung zu bezahlen.
- Die Kosten für die Urkunde sind, im Anschluss an die bestandene mündliche Prüfung, in E01 bar zu bezahlen.
Häufige Fragen
Für welche Region ist das Gesundheitsamt zuständig?
Gibt es eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl am Überprüfungsdurchlauf?
Wann kann ich mich für die Prüfung anmelden?
- Eine Anmeldung ist frühestens ein Jahr vor der Prüfung möglich. Die allgemeinen Anmeldefristen sind für die März-Prüfung der 15. Januar und für die Oktober-Prüfung der 15. August. Frühzeitig eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Aktuell ist eine Anmeldung für die Oktober-Prüfung 2026 vom 16. August 2025 bis 15. August 2026 möglich.
Für den Prüfungsdurchgang im März 2026 ist bereits die maximale Teilnehmerzahl erreicht.

