Heilpraktikerüberprüfung
Wenn Sie Heilpraktikerin oder Heilpraktiker werden möchten, müssen Sie eine Überprüfung beim Gesundheitsamt durchlaufen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag hier:
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Lebenslauf
- Ausweiskopie
- ärztliches Attest
- behördliches Führungszeugnis (Belegart § 30a BZRG)
- Zeugniskopien (Schule, Ausbildung, Studium)
Wir bitten Sie bei Adressänderungen (auch E-Mail) eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
Voraussetzungen
- mindestens Hauptschulabschluss
Kosten
- schriftliche Prüfung | 284 €
- mündliche Prüfung | 233,00 bis 363,00 € (je nach Fachgebiet)
- Urkunde | 250,00 €
- Gesamtkosten 767 € bis 897 € (je nach Fachgebiet)
Bezahlfunktion
- Die Kosten für die schriftliche und mündliche Überprüfung (inklusive Gebühren für den Beisitzer) sind nach Erhalt einer Gebührenrechnung per Überweisung zu bezahlen.
- Die Kosten für die Urkunde sind, im Anschluss an die bestandene mündliche Prüfung, in E01 bar zu bezahlen.
Häufige Fragen
Für welche Region ist das Gesundheitsamt zuständig?
Gibt es eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl am Überprüfungsdurchlauf?
Wann kann ich mich für die Prüfung anmelden?
- Eine Anmeldung ist frühestens ein Jahr vor der Prüfung möglich. Die allgemeinen Anmeldefristen sind für die März-Prüfung der 15. Januar und für die Oktober-Prüfung der 15. August. Frühzeitig eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Für die allgemeine Heilpraktiker-Prüfung und für die Heilpraktiker-Prüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie im Oktober 2026 sind die maximalen Teilnehmerzahlen bereits erreicht.
Für die Heilpraktiker-Überprüfungen im März 2027 sind derzeit noch Plätze frei und eine Anmeldung noch bis zum 15. Januar 2027 möglich.

