Abschrift über die bereits durchgeführte Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Haben Sie Ihre Bescheinigung über die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz verloren oder benötigen eine zweite Ausfertigung? Das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn kann Ihnen eine Abschrift ausstellen. Diese Bescheinigung ist wichtig für Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen. Sie können die Abschrift bequem online beantragen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Voraussetzungen
Sie haben die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Landratsamt Heilbronn absolviert.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
9,20 €
Bezahlfunktion
- beim Online-Antrag: PayPal oder Kreditkarte
- sonst: bar an der Kasse
Häufige Fragen
Kann ich die Abschrift auch ohne Onlinedienst beantragen?
Ja, Sie können Ihre Abschrift auch ohne Onlinedienst beantragen. Senden Sie hierfür eine E-Mail mit Angabe Ihres vollständigen Namens und Geburtsdatums an die unter Kontakt angegebene E-Mail-Adresse.
Die Abschrift wird in beiden Fällen nach Bearbeitung im Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn ausgestellt.

