Ersatzführerschein wegen Diebstahl oder Verlust
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Ersatzführerschein zu stellen.
Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass Sie trotz fehlendem Führerscheindokument weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Das bedeutet, dass Sie dennoch am öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen dürfen. Bei einer Kontrolle kann die Polizei Ihre Führerscheindaten abrufen.
- Sobald Sie merken, dass Ihr Führerschein fehlt, warten Sie noch etwa vier Wochen ab, ehe der Antrag gestellt wird. Häufig wird der Führerschein beim Fundbüro abgegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Ersatzführerschein (PDF,276 KB)
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (PDF,550 KB)
- Kopie Personalausweis / Reisepass
- Biometrisches Lichtbild
- Bei Verlust: Versicherung an Eides Statt (PDF,223 KB)
- Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei im Original
Kosten
- Ersatzführerschein Verlust | 70,80 €
- Ersatzführerschein Diebstahl | 40,10 €
Bezahlfunktion
Überweisung
Häufige Fragen
Wie beantrage ich den Ersatzführerschein?
Ist ein Direktversand möglich?
Ist eine Express-Bestellung möglich?
- Diese Option ist auf dem Antrag nur anzukreuzen, wenn der Ersatzführerschein sehr kurzfristig benötigt wird, da bspw. ein Auslandsaufenthalt binnen weniger Tage ansteht.
- Für die Expressbestellung fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 21,58 Euro an.
- Der Antrag wird regulär bearbeitet und der Führerschein per Express bei der Bundesdruckerei bestellt. Zwischen Bestellung und Eingang vergehen drei bis fünf Werktage.
- Bitte geben Sie in diesem Fall unbedingt Ihre Telefonnummer und E-Mail an, damit wir Sie schnell erreichen können, sobald der Führerschein bei uns eingeht.

