Berufskraftfahrer-Qualifikation
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich im Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind, müssen eine Grundqualifikation und später eine Weiterbildung nachweisen.
Hinweise
- Der Antrag kann sechs Monate vor Ablauf der Befristung des Führerscheins eingereicht werden. Es erfolgt eine nahtlose Verlängerung. Keine Nachteile bei einer rechtzeitigen Antragstellung.
- Wer vor dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der C-Klassen erworben hat, musste den Besuch der Weiterbildung bereits bis zum 09.09.2014 bei der Führerscheinstelle nachweisen und erhielt dann für fünf Jahre den Eintrag der Schlüsselzahl 95.
- Sonderregelung für Inhaberinnen und Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis der C-Klassen zwischen 10.09.2014 und 09.09.2016: Übergangsfrist. Erste Weiterbildung muss erst zum Ende der Fahrerlaubnisbefristung nachgewiesen werden. Fahrerlaubnisbefristung und Weiterbildungsfrist können so aufeinander abgestimmt werden.
- Grundqualifikation wird durch eine Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern erworben. Der Erwerb der Grundqualifikation ist für alle gewerblich Fahrenden verpflichtend, die die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, oder CE ab dem 10.09.2009 oder D, D1, D1E oder DE ab dem 10.09.2009 neu erworben haben oder erwerben.
- Wer vor dem Stichtag eine Fahrerlaubnis der C-/ oder D-Klassen erworben hat, muss keine Grundqualifikation nachweisen (Besitzstand). Diese sind jedoch verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (PDF,387 KB)
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (PDF,550 KB)
- Kopie Personalausweis / Reisepass
- Kopie Führerschein
- Biometrisches Lichtbild
Kosten
35,00 €
Bezahlfunktion
Überweisung
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN)?
- Der Antrag kann beim Rathaus eingereicht werden.
- Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und uns alle erforderlichen Unterlagen postalisch zukommen lassen. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich.
- Der FQN wird per Direktversand zu Ihnen nach Hause geschickt.
- Sollte in Ihrem aktuellen Führerschein noch die alte Schlüsselzahl 95 eingetragen sein, ist auch die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins erforderlich.