Genehmigung einer organisierten Veranstaltung gemäß § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz
Sie planen eine öffentliche Veranstaltung, in der Wald eine Rolle spielt? Hier erhalten Sie Informationen zum Genehmigungsverfahren.
Veranstaltungen, die Sie genehmigen lassen müssen, sind vor allem Events mit kommerziellem Charakter, zu denen öffentlich eingeladen wird. Dazu zählen zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Waldfeste.
Hinweise
Stellen Sie den Antrag bitte mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung.
Die bei der Unteren Forstbehörde beantragte Genehmigung gilt nur für den Waldbereich.
Jeder Wald gehört jemandem, daher benötigen Sie bei organisierten Veranstaltungen neben der forstrechtlichen Genehmigung durch die Forstbehörde auch noch die (privatrechtliche) Gestattung der Waldbesitzerin bzw. des Waldbesitzers.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Genehmigung einer organisierten Veranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) (PDF,211 KB)
- ein gpx- oder shape-file mit dem Streckenverlauf - Streckenverlauf online erstellen
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag an die unter Kontakt angegebene E-Mail-Adresse.
Kosten
Die Höhe der Gebühr wird am Verwaltungsaufwand gemessen.
Die Waldbesitzer*innen können seperat ein Gestattungsentgelt verlangen.
Bezahlfunktion
auf Rechnung
Häufige Fragen
Welche Veranstaltungen sind genehmigungsfrei?
Veranstaltung in privatem Rahmen oder mit waldpädagogischem Charakter ohne kommerziellen Hintergrund mit einer überschaubaren Teilnehmerzahl sind genehmigungsfrei. Von dieser Veranstaltung darf keine wesentliche Gefährdung, Störung oder Verunreinigung für die Lebensgemeinschaft Wald, die Bewirtschaftung des Waldes oder die Erholung anderer Waldbesucher*innen ausgehen.
Zum Beispiel:
- Wanderungen und Waldwochen von Schulklassen oder Kindergärten: Es empfiehlt sich jedoch die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Försterin bzw. dem zuständigen Förster, um die Rahmenbedingungen zu besprechen.
Unter diesem Link finden Sie weitere Infos zu den Kontaktdaten der zuständigen Förster*innen. - Treffen in privatem Rahmen oder als vereinsinterne Gruppe zu Sportaktivitäten im Wald: Solche Veranstaltungen fallen unter das „freie Betretensrecht“ nach § 37 Abs.1 Landeswaldgesetz (LWaldG). Das heißt: Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Es muss jederzeit mit waldtypischen Gefahren gerechnet werden.
Wie läuft eine Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen ab?
- Sie stellen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen.
- Die Mitarbeitenden des Forstamts Heilbronn prüfen Ihren Antrag unter anderem auf ökologische Verträglichkeit.
- Sie bekommen eine Rückmeldung von uns.
Was sind gpx- oder shape-Files und warum benötige ich diese?
Reicht eine Genehmigung für meine ganze Veranstaltung?
Unsere Mitarbeitenden prüfen unter anderem die ökologische Verträglichkeit der Veranstaltung. Wenn beispielsweise der Streckenverlauf durch Naturschutzgebiete oder ähnliches verläuft, ist darüber hinaus eine weitere Naturschutzrechtliche Genehmigung nötig. Ob dies der Fall ist, teilen Ihnen unsere Mitarbeitenden nach der Prüfung mit.

