Barrierefreiheit

Der Landkreis Heilbronn ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für service.landkreis-heilbronn.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von service.landkreis-heilbronn.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • PDF‐Dokumente sind zum Teil noch nicht barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.04.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.04.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Melden Sie sich gerne per Mail, Telefon oder Brief bei uns.

Landratsamt Heilbronn
74064 Heilbronn
Telefon: 07131 994-0
Fax: 07131 994-190
E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. 

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.