• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Landkreis-Heilbronn.de
Logo: Service Landkreis Heilbronn (Link zur Startseite)
Service & Digitales
Suche
Menü
  • Ihr Anliegen
    • Zulassung
    • Führerschein
    • Migration & Integration
    • Soziales, Jugend, Senioren & Familie
    • Sicherheit & Ordnung
    • Brand- und Bevölkerungsschutz
    • Abfall
    • Bauen
    • Vermessung & Flurneuordnung
    • Verkehr & Mobilität
    • Umwelt & Natur
    • Forst & Landwirtschaft
    • Gewerbe
    • Gesundheit & Verbraucherschutz
    • Tiergesundheit & Tierschutz
    • Schule & Kultur
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Terminbuchung
  • FAQ's
Ein Mann und eine Frau sitzen gemütlich auf der Couch und informieren sich über die Services des Landratsamtes

Bequem, schnell, von überall aus möglich.
Willkommen bei unseren Serviceangeboten.

  • Startseite
  • Ihr Anliegen
  • Brand- und Bevölkerungsschutz
  • Hinweise zur Fachplanung und Errichtung von Brandmeldeanlagen, Laufkarten, Feuerwehrschließungen, Feuerwehrplänen und Objektfunkanlagen

Hinweise zur Fachplanung und Errichtung von Brandmeldeanlagen, Laufkarten, Feuerwehrschließungen, Feuerwehrplänen und Objektfunkanlagen

Häufige Fragen zur Neuvergabe der Konzession für Brandmeldeanlagen

Was umfasst die Konzession für Brandmeldeanlagen?

Die Konzession für Brandmeldeanlagen umfasst nur das Recht, Signale von Brandmeldeanlagen zur Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst Heilbronn über eine bestimmte Technik zu übertragen. Von der Konzession nicht umfasst ist der Betrieb von Brandmeldeanlagen selbst. Von welchem Hersteller eine Brandmeldeanlage gewählt wird, obliegt der freien Entscheidung der jeweiligen Betreibenden. 

Wie kam es zur Neuvergabe der Konzession für Brandmeldeanlagen im Landkreis Heilbronn?

Die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht fordern, dass solche Konzessionen nur befristet vergeben werden dürfen und in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben werden müssen. Dieser Verpflichtung ist der Landkreis Heilbronn nachgekommen.  

Wer übernimmt aktuell die Aufgaben als Konzessionsnehmer*in und seit wann ist das gültig?

Seit dem 1. Februar 2026 ist die Bosch Sicherheitssysteme GmbH für die Konzession im Landkreis Heilbronn verantwortlich. Dieser Wechsel erfolgte nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und wird für die Dauer der Konzessionslaufzeit (10 Jahre) bestehen. Für die Umstellung ist eine Übergangsfrist vorgesehen. 

Welche Wahlmöglichkeiten gibt es für Betreiber*innen von Brandmeldeanlagen im Landkreis Heilbronn bezüglich der Aufschaltung?

Als Betreiber*in können Sie selbst entscheiden, ob Ihre Brandmeldeanlage direkt über die Bosch SIcherheitssysteme GmbH als neue Konzessionsnehmerin oder alternativ weiterhin über eine zugelassene Errichterin bzw. einen zugelassenen Errichter – zum Beispiel Siemens – auf die Integrierte Leitstelle Heilbronn aufgeschaltet wird. Die passende Ansprechperson finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen des Landkreis Heilbronn. 

Warum erhalte ich derzeit Post von Bosch Sicherheitssysteme GmbH?

Die Bosch Sicherheitssysteme GmbH ist als neue Konzessionsnehmerin verpflichtet, allen betroffenen Kundinnen und Kunden ein individuelles Angebot zu schicken. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, sondern können frei wählen, wie Sie weiter verfahren möchten. 

Was muss ich als Anlagenbetreiber*in im Landkreis Heilbronn nun konkret unternehmen?

Wenn Sie bereits einen bestehenden Vertrag zur Aufschaltung haben:

Besprechen Sie mit Ihrer derzeitigen Partnerin bzw. Ihrem derzeitigen Partner, ob und wie Ihr bestehender Vertrag fortgeführt werden kann oder ob eine Umstellung nötig ist.

Wenn Sie Ihre Brandmeldeanlage neu auf die Integrierte Leitstelle Heilbronn aufschalten möchten: 

Nehmen Sie Kontakt entweder zu Bosch oder zu einer/einem anderen zugelassenen Errichter*in auf, um sich über die jeweiligen Leistungen und Bedingungen zu informieren. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in den technischen Anschlussbedingungen des Landkreises Heilbronn. 
 

Gibt es durch die neue Konzession Änderungen an der Technik meiner Brandmeldeanlage?

Sollten Sie Ihre Brandmeldeanlage künftig über Bosch aufschalten, ist in der Regel der Einbau einer neuen Übertragungseinrichtung erforderlich. Die genauen technischen Anforderungen und den Ablauf teilt Ihnen Bosch im Rahmen eines individuellen Angebots mit. Bestehende Verbindungen über frühere Errichter*innen sollten jeweils auf Aktualisierungsbedarf geprüft werden. 

Entstehen zusätzliche Kosten, wenn ich über eine zugelassene Errichterin bzw. einen zugelassenen Errichter (z. B. Siemens) aufschalte und nicht direkt über Bosch?

Falls Sie sich für den Weg über eine zugelassene Errichterin bzw. einen zugelassenen Errichter entscheiden, erhalten Sie ausschließlich von dieser bzw. diesem eine Rechnung. Der Vertrag wird dann nur mit Ihrer Errichterin bzw. Ihrem Errichter geschlossen, nicht zusätzlich mit Bosch. Die Details und eventuelle Kosten besprechen Sie direkt mit Ihrer Errichterin bzw. Ihrem Errichter. 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre derzeitige Vertragspartnerin bzw. Ihren derzeitigen Vertragspartner oder an die Bosch Sicherheitssysteme GmbH (089 2500-62005). Das Landratsamt ist in die Vertragsgestaltungen und die technische Abwicklung vor Ort nicht involviert und hat darauf auch keinen Einfluss. 


nach oben

Kontakt

E-Mail sicherheit-und-ordnung@landratsamt-heilbronn.de

Links und Downloads

  • Anschlussbestimmungen für Brandmeldeanlagen der Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn. (PDF,459 KB)
  • Ausführungsbestimmungen zum Erstellen von Feuerwehrlaufkarten (PDF,340 KB)
  • Ausführungsbestimmungen zum Erstellen von Feuerwehrplänen (PDF,1,2 MB)
  • Hinweise für Feuerwehrschließungen der Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn (PDF,340 KB)
  • Musterrichtlinie Digitale Objektfunkanlagen AVBG V1-0 (PDF,471 KB)

Landratsamt Heilbronn

Kontakt

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail poststelle@landratsamt-heilbronn.de
Telefon 07131 994-0
Fax 07131 994-190

Schnell gefunden

  • Online-Terminvereinbarung
  • Kontakt & Service
  • Anfahrt zum Landratsamt
  • Häufig gefragt

Social Media

  • *ib*instagram*ib* Instagram
  • *ib*facebook*ib* Facebook
  • *ib*whatsapp*ib* WhatsApp
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Leichte Sprache
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Gebärdensprache
  • made by Komm.ONE