Erlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG
Um eine Anzeige zum Sammeln, Befördern, Handeln und Maklern von gefährlichen Abfällen zu machen, nutzen Sie den Online-Antrag im GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme).
Hinweise
Bitte beachten Sie beim elekronischen Antragsverfahren, dass Sie hierfür eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen müssen.
Sollten Sie diese nicht besitzen, können Sie weiterhin das Antragsformular zur Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (PDF,334 KB) nutzen. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen können Sie postalisch bei uns einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
- firmenbezogene Auskunft, Belegart 9, aus dem Gewerbezentralregister
- personenbezogene Auskunft, Belegart 9, aus dem Gewerbezentralregister für die Inhaberin bzw. den Inhaber
- personenbezogene Auskunft, Belegart 9, aus dem Gewerbezentralregister für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- Führungszeugnis, Belegart OG der Inhaberin bzw. des Inhabers
- Führungszeugnis, Belegart OG der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- Nachweise über die Fachkunde der Inhaberin bzw. des Inhabers
- Nachweise über die Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer auf die jeweilige Tätigkeit bezogenen Umweltpflichtversicherung
- Nachweis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Kosten
ab 100,00 €
Bezahlfunktion
Per Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens, das Sie per Post erhalten.

