Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Um Verlust oder unbefugten Zugriff zu verhindern, verpflichtet das Waffengesetz alle Waffen- und Munitionsbesitzer*innen zu geeigneten Sicherheitsmaßnahmen. Waffen und Munition sind in passenden Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren. Um die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen, führt die Waffenbehörde in regelmäßigen Abständen Aufbewahrungskontrollen durch. Die Aufbewahrungskontrollen sind nicht gebührenpflichtig, sofern sich keine Beanstandungen ergeben.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Waffenbehörden.
Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition ist gegenüber der Waffenbehörde insbesondere in folgenden Fällen vorzulegen:
- Bei der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte. Dies erfolgt direkt im Rahmen der Antragsstellung "Waffenbesitzkarte beantragen".
- Wenn die/der Waffenbesitzer*in in den Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde zieht oder innerhalb des Zuständigkeitsbereiches umzieht.
Häufige Fragen
Wie ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung zu erbringen?
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung kann über den Onlinedienst erbracht werden.
In welchen Sicherheitsbehältnissen müssen Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden?
Eine Übersicht der unterschiedlichen Sicherheitsbehältnisse mit der jeweils zugelassenen Art und Anzahl an Schusswaffen enthält die Broschüre "Waffen und Munition sicher aufbewahren" (PDF,1,1 MB).
Was passiert bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften?
Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften können von den Waffenbehörden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Bereits ein einmaliger Verstoß kann jedoch auch die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen und den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Folge haben. In schweren Fällen kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Wie sollten Schlüssel aufbewahrt werden?
- Wenn das Sicherheitsbehältnis kein Zahlenschloss oder biometrisches Verschlusssystem hat, muss auch der Schlüssel (dies gilt auch für mögliche Notschlüssel bei Sicherheitsbehältnissen mit Zahlenschloss) sicher verwahrt werden.
- Eine sichere Verwahrung ist gegeben, wenn die Schlüsselbehältnisse den gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsschrank gelagerten Waffen und Munition entsprechen – also denselben oder einen höheren Widerstandsgrad aufweisen.
- Geeignet sind auch Schlüsselaufbewahrungsbehältnisse mit Zahlen- oder Fingerabdruckschloss, sofern sie vergleichbar robust sind und nicht in unmittelbarer Nähe des zugehörigen Waffenschranks aufbewahrt werden.
- Grundsätzlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Waffenbesitzers, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder von Unbefugten an sich genommen werden.

