Betreuungsangelegeheiten
Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht für Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ausreichend selbst zu regeln.
Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes erledigt für Sie folgende Aufgaben:
- sie informiert zu allen Fragen des Betreuungsrechts, zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- sie berät Angehörige, die eine Betreuung übernehmen möchten oder bereits führen
- sie beglaubigt die Unterschrift Ihrer Vorsorgevollmacht
- sie unterstützt das Betreuungsgericht, fertigt Stellungnahmen an, schlägt Betreuer*innen vor und unterstützt bei Durchführungen freiheitsentziehender Maßnahmen
- sie gewinnt und unterstützt Berufsbetreuer*innen und schlägt sie bei Bedarf dem Betreuungsgericht vor
- sie koordiniert, plant und steuert das Betreuungswesen für den Landkreis Heilbronn
Häufige Fragen: Betreuung
Wann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Wenn eine volljährige Person wegen Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) ausreichend selbst regeln kann, andere Hilfen nicht ausreichen und eine Vorsorgevollmacht nicht erteilt werden kann. Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung einer Betreuung und legt die Aufgabenkreise fest.

