Mitteilung über die Errichtung, den Abbruch und die Änderung eines Gebäudes
Laut Vermessungsgesetz muss die/der Grundstückseigentümer*in oder die/der Erbbauberechtigte dem zuständigen Vermessungsamt mitteilen, wenn ein Gebäude gebaut, in seiner Grundfläche oder Nutzung verändert oder abgerissen wurde.
Sie können die Mitteilung über das PDF-Formular "Gebäudemitteilung" ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die unter Kontakt angegeben E-Mail-Adresse senden oder unterschrieben per Post an das Vermessungsamt schicken.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Ihrem Grundstück z. B. Gemeinde / Ortsteil / Straße mit Hausnummer oder Gemeinde / Gemarkung / Flurstücksnummer.
Häufige Fragen
Wie ist das weitere Vorgehen nach meiner eingereichten Mitteilung?
Nachdem wir Ihre Mitteilung erhalten haben, werden wir Sie kontaktieren. Neu errichtete Gebäude, Gebäudeabbrüche sowie Veränderungen in der Grundfläche oder Nutzung eines Gebäudes sind im Liegenschaftskataster aufzunehmen.

