Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Die Betreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von null Jahren bis 6 Jahren und die Ferien- und Hortbetreuung für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Hierfür muss ein Antrag auf Förderung gestellt werden:
Erforderliche Unterlagen
Um den Antrag einreichen zu können benötigen Sie folgende Dokumente
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (PDF,133 KB) oder
- Antrag auf Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen für Empfänger*innen von Sozialleistungen (PDF,124 KB)
- ggf. Nachweise über Arbeitszeiten, Besuch eines Integrationskurses, Ausbildung etc., sofern eine Ganztagesbetreuung beantragt wird
- ggf. Nachweise über den Erhalt von Sozialleistungen (Bürgergeldbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Leistungen nach dem AsylbLG, Sozialhilfebescheid)
Reichen Sie Ihre komplett ausgefüllten Antragsunterlagen beim Jugendamt Besondere Dienste ein.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Rückseite von den sorgeberechtigen Elternteilen unterschrieben werden muss. Ebenso muss Punkt 5 vom jeweiligen Kita-Träger vollständig ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben werden.
Häufige Fragen
Welche Anträge auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen können gestellt werden?
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Personen, die keine Sozialleistungen erhalten (PDF,133 KB)
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Empfänger*innen von Sozialleistungen (PDF,124 KB) (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Sozialhilfe)
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Wird auch die Hortbetreuung vom Landratsamt übernommen?
Werden die Kosten für das Essensgeld vom Landratsamt übernommen?
Die Kosten für anfallendes Essensgeld (z. B. auch Teegeld, Frühstückspauschale, Portfolio, etc.) werden nicht übernommen. Sollten Sie bezüglich dieser Kosten Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sozial- und Versorgungsamt, Sachgebiet Bildung und Teilhabe, an das Jobcenter, oder an das Amt für Migration und Integration, Sachgebiet Leistung.

