Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Wer in einem Unternehmen arbeitet, das eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) besitzt und mit Stoffen oder Gegenständen aus dem Bereich des Sprengstoffgesetzes umgeht, benötigt einen sogenannten Befähigungsschein nach § 20 SprengG. Der Befähigungsschein dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass die Person sowohl fachlich, als auch im Hinblick auf die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung befähigt ist, im Sinne des Sprengstoffrechts mit diesen Gegenständen umzugehen.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Sprengstoffbehörden.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Fachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis
- mindestens 21 Jahre
Erforderliche Unterlagen
Für den Befähigungsschein wird ein Zeugnis über das Bestehen eines Fachkundelehrgangs für die beabsichtigte Tätigkeit benötigt.
Kosten
- 86,20 €
Bezahlfunktion
per Rechnung
Häufige Fragen
Wie lange ist der Befähigungsschein gültig und welche Schritte sind erforderlich, um ihn zu verlängern?
Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Abgelaufene Sprengstofferlaubnisse können nicht mehr verlängert werden, wenn der Antrag erst nach Ablauf des Gültigkeitsdatums bei uns eingeht. Daher ist die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen. Für die erstmalige Erteilung und für Verlängerung ist das selbe Antragsformular zu verwenden.
Welche Unterlagen und Nachweise muss ich für die Beantragung des Befähigungsscheins einreichen?
Für die Ausstellung eines Befähigungsscheins benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Fachkunde. Diesen Nachweis erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die gewünschte Tätigkeit teilgenommen haben. Als Bestätigung dient hierbei das entsprechende Zeugnis.
Um an einem solchen Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen zu können, benötigen Sie zuvor eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Sprengstoffbehörde beantragen.

