Meldung Wespen- oder Hornissennest am Gebäude oder Garten
Wespen (insbesondere bestimmte Arten) und Hornissen unterliegen in Deutschland dem besonderen Artenschutz. Es ist verboten sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu zerstören. Für Hornissen gilt sogar ein strengerer Schutz – jede Entfernung ist grundsätzlich verboten. Bitte wenden Sie sich daher an die untere Naturschutzbehörde.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Bitte füllen Sie das Online-Formular aus, weitere Angaben werden wir bei Bedarf erfragen
Kosten
Für die Beratung entstehen keine Kosten. Wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahme für die Entfernung notwendig wird entstehen Kosten. Bezüglich der Höhe der Kosten können Sie sich beim angegebenen Kontakt informieren.
Bezahlfunktion
Rechnung / Gebührenbescheid (Beratung ist kostenlos)
Häufige Fragen
Wie gehe ich vor, wenn ich ein Hornissen- oder Wespennest im Garten bzw. am Haus entdeckt habe?
Wespen (insbesondere bestimmte Arten) und Hornissen unterliegen in Deutschland dem besonderen Artenschutz (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zunächst ist zu klären, ob es sich tatsächlich um Hornissen oder Wespen handelt und ob eine Gefahr von dem Nest ausgeht. Mit diesem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit dem Naturschutz vom Landratsamt Heilbronn Ihre Meldung online zu übertragen. Bitte teilen Sie uns die Lage des Nestes mit (z. B. unter dem Dachvorsprung, im Rollladenkasten, im Boden, im Gartenhaus, auf der Terrasse, Sandkasten, öffentlicher Bereich wie Kindergarten; Altenheim etc.). Bitte teilen Sie auch mit, ob eine potenzielle Gefahr für die Bewohner, insbesondere Kinder oder Allergiker besteht. Weitere Maßnahmen, z. B. Beauftragung Schädlingsbekämpfer, Vor-Ort-Besichtigung, eine Umsiedlung des Nestes, werden daraufhin mit Ihnen besprochen.
Wann ist eine Ausnahme möglich und kann das Nest entfernt werden?
Eine Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) kann durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt, z. B.:
- Gesundheitsgefahr, etwa bei Allergikern
- Nest in Wohnräumen, Rollladenkästen, Kinderzimmern etc.
- Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe
- Gefahr für Kleinkinder, Schulen, Kitas etc.
Die Gefahr muss konkret und begründet sein – bloße Angst reicht nicht aus.
Wie ist das Vorgehen?
- Nest identifizieren lassen (nicht jede Wespe ist geschützt!)
- Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde oder einem sachkundigen Schädlingsbekämpfer
- Falls notwendig: Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen (formloser Antrag)
- Nestentfernung nur durch fachkundige Person (Fachberater der Unteren Naturschutzbehörde) mit Genehmigung
Wichtig: Bußgeld bei illegaler Entfernung möglich. Viele Wespenarten sind nicht besonders geschützt - z. B. Gemeine Wespe oder Deutsche Wespe - dürfen ggf. entfernt werden.

