Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) beantragen
Mit 30 Jahren wird ein Auto zum Oldtimer, offiziell bestätigt durch das „H" (für „historisch") rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden. Das H-Kennzeichen kann nur an einem Fahrzeug angebracht werden.
Die Beantragung des historischen Kennzeichens ist nur in der Zulassungsstelle möglich. Bitte buchen Sie einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
Hinweise
Sie haben mehrere Oldtimer? Dann nutzen Sie das Oldtimerkennzeichen.
Voraussetzungen
- Erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I )
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Vollmacht (PDF,136 KB) bei Antragstellung für Dritte. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen.
- SEPA-Mandat (PDF,96 KB) (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer von Halterin bzw. Halter und Zahlerin bzw. Zahler im Original unterschrieben.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters.
- Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug bereits zugelassen)
- CoC-Papier (bei Neuzulassung eines Fahrzeugs)
Kosten
- ab 31,40 €
Je nach Zulassungsvorgang können weitere Gebühren anfallen.
Bezahlfunktion
bevorzugt Kartenzahlung
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zu einem Oldtimerkennziechen?
Ein historisches Kennzeichen wird für ein bestimmtes Fahrzeug beantragt. Ein Oldtimerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge zählen und entsprechend umgehängt werden.
Mit einem historischen Kennzeichen können Sie am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Oldtimerkennzeichen ist nur für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten). Zudem wird das Führen eines Fahrtenbuches gefordert.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.