Ausfuhrkennzeichen (Überführung ins Ausland)
Ein Ausfuhrkennzeichen dient zum Überführen eines Fahrzeugs über die deutsche Landesgrenze ins Ausland. Ausfuhrkennzeichen werden nur an Personen mit Wohnsitz im Landkreis Heilbronn vergeben.
Das Ausfuhrkennzeichen können Sie nur vor Ort in der Zulassungsstelle beantragen. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- Internationale Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen
- Vollmacht (PDF,136 KB) bei Antragstellung für Dritte. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen. Die Unterschrift muss überprüfbar sein.
- SEPA-Mandat (PDF,96 KB) (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer von Halterin bzw. Halter und Zahlerin bzw. Zahler unterschrieben.
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind im Original (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung).
- Bei Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, ist der entsprechende Nachweis im Original für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung vorzulegen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie möglich) der Halterin bzw. des Halters. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und ggfs. Registerauszug (z. B. Handelsregister).
Hinweis: Das Fahrzeug muss bei der Zulassung vorgeführt werden.
Kosten
- ab 31,40 €
- Je nach Zulassungsvorgang fallen weitere Gebühren an.
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe?
Wie beantrage ich ein Ausfuhrkennzeichen?
- Termin über die Terminvereinbarung vereinbaren,
- ausgefüllten Zulassungsantrag (PDF,136 KB) und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (PDF,96 KB) mitbringen,
- erforderliche Unterlagen mitbringen,
- das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzeigen.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.