Schwertransporte
Wer mit einem Großraum- oder Schwertransporter die Straßen befahren möchte, braucht dazu eine Sondergenehmigung. Diese können Sie online beantragen.
Hinweise
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVZO) dürfen Fahrzeuge und Ladung zusammen nicht höher als vier, nicht breiter als 2,55 Meter und nicht schwerer als 40 Tonnen sein.
Authentifizierung
- Registrierung mit persönlichen Daten
- bei geschäftlichen Antragstellern - Handelsregisterauszug
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Fahrzeug
- Angaben zur Fahrt
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Strecke und der Anzahl der Fahrten.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag auch ohne Onlinedienst stellen?
Ja, dazu füllen Sie bitte den Antrag (PDF,1,4 MB) aus und senden dieses bitte zusammen mit den oben genannten erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Welche Straßenverkehrsbehörde ist zuständig?
- Die in deren Bezirk Sie Ihren Firmensitz oder Ihre Zweigniederlassung haben.
- Die in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.

