Kinderschutz
Jeder der sich Sorgen um einen jungen Menschen macht oder den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung hat, kann dies per Telefon melden.
Außerhalb der Erreichbarkeitszeiten wenden Sie sich im Notfall bitte an die Notrufnummer der Polizei (110).
Häufige Fragen
Kann ich mich als Kind oder Jugendlicher selber beim Jugendamt melden?
Was passiert mit meiner Meldung?
Was ist die Aufgabe des Jugendamtes /Allgemeiner Sozialer Dienst?
Wenn das Wohl von Kindern oder Jugendlichen gefährdet erscheint, erarbeitet das Jugendamt möglichst gemeinsam mit den Eltern und ihren Kindern eine Lösung für die Situation.
Ziel ist es immer, dass es den Kindern und Jugendlichen gut geht und Sie bei Ihren Eltern bleiben können.
Ist dies nicht möglich, kann das Jugendamt den Schutz der Kinder und Jugendlichen durch die Unterbringung außerhalb der Familie sicherstellen.

