Verkehrsleiter-Wechsel (GüKG)
Ein Verkehrsleiter ist eine festangestellte Person, die vom Unternehmer beauftragt wird, die Geschäfte im Güterkraftverkehrsunternehmen zu leiten. Sie muss entsprechend bevollmächtigt sein, diese Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen und im Namen des Unternehmens zu handeln.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Bescheinigung der IHK).
- Nachweis über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Verkehrsleiter, wenn dieser nicht der Unternehmer selbst ist (detaillierter Vertrag).
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde unter Angabe des Verwendungszwecks.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde unter Angabe des Verwendungszwecks.
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister mit Anlagen (bitte direkt beim Kraftfahrtbundesamt beantragen).
Soll ein Verkehrsleiter eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen der Erlaubnisbehörde mitzuteilen:
- Größe und Struktur des Unternehmens (mehr als 1 Fahrzeug/aktuelle Fahrzeugliste).
- Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
- Nachweis der Lohnabrechnung einschließlich der Entrichtung der Sozialabgaben und der Steuern sowie eine entsprechende Vergütung der Verantwortung.
- Alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten).
- Bankvollmacht über das Geschäftskonto.
- Gewährleistung, dass die bestellte Person im Rechts- und Geschäftsverkehr des Unternehmens selbstständig und selbstverantwortlich auftritt.
Kosten
Verkehrsleiter-Wechsel | 70,00 €
Bezahlfunktion
Banküberweisung
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten fallen in den Verantwortungsbereich eines Verkehrsleiters?
- Vertragsabschlüsse im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit
- Disposition der Fahrzeuge
- Technische Überwachung der Fahrzeuge
- Überwachung versicherungs-, steuer- und abgabenrechtlicher Belange
- Einweisung, Einsatz, Aufsicht über das beschäftigte Personal
- Sicherstellung der Einhaltung der Sozialvorschriften
- Zusammenstellung der Beförderungsdokumente
- Führung des Geschäftskontos
- Controlling
Wie können der Antrag und die weiteren erforderlichen Unterlagen eingereicht werden?
Wählen Sie eine der drei Möglichkeiten:
- E-Mail (Bevorzugt)
- per Post
- persönliche Abgabe im Landratsamt nach Terminvereinbarung.

