Erst- / Wiedererteilung Güterkraftverkehr
Für den gewerblichen oder entgeltlichen Gütertransport mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen in Deutschland ist eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde am Betriebssitz erforderlich.
Für grenzüberschreitenden Güterverkehr benötigen Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen eine "Gemeinschaftslizenz".
Erforderliche Unterlagen
- zur Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung:
- Beides vom Steuerberater ausfüllen lassen. Stichtag darf bei Antragstellung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
- Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung von der IHK) des Verkehrsleiters
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (bei der jeweiligen Institution beantragen)
- Krankenkasse
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Knappschaft-Bahn-See
- Gemeinde
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Für jeden Gesellschafter und Vertretungsberechtigten sowie vom Verkehrsleiter.
- Beides bei der Gemeinde beantragen mit dem Zweck „EU-Lizenz / Belegart 0 bzw. Belegart 9 zur Vorlage bei der Behörde“.
- Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg mit Anlagen
- Für jeden Gesellschafter und Vertretungsberechtigten sowie vom Verkehrsleiter.
- Bitte direkt beim Kraftfahrtbundesamt mit beiliegendem Vordruck beantragen sowie Kopie vom Personalausweis oder Reisepass beifügen.
- Gewerbeanmeldung
Bitte alle Unterlagen unterschrieben an das Amt Mobilität und Nahverkehr zurückschicken, damit die Anhörung durchgeführt werden kann.
Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zusätzlich:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister die Firma als juristische Person betreffend
(Hinweis: Bei der Gemeinde beantragen mit dem Zweck „EU-Lizenz / Belegart 9 zur Vorlage bei der Behörde“.) - Gesellschaftervertrag
- Handelsregisterauszug
Kosten
- Genehmigung gewerblicher Güterkraftverkehr | 410,00 €
- Zusätzlich für jede beglaubigte Kopie | 100,00 €
Bezahlfunktion
Banküberweisung
Häufige Fragen
Wie lange gilt eine Genehmigung?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Wie können der Antrag und die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden?
Wählen Sie eine der drei Möglichkeiten:
- E-Mail (Bevorzugt)
- per Post
- persönlich nach Terminvereinbarung, beim Amt für Mobilität und Nahverkehr.
Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung?
Die genauen Voraussetzungen können der Homepage der IHK entnommen werden.

