Aufstellung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum
Für eine Containerstellung im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Der Container darf die Maße von 8,00 m Länge und 2,50 m Breite nicht überschreiten. Den Antrag können Sie per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde schicken.
Hinweise
Es gibt Gemeinden mit eigener Zuständigkeit.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
Kosten
- Ausnahme bis zu 1 Monat | 30,00 €
- jeder weitere Monat | 10,00 €/Monat
Bezahlfunktion
Sie erhalten mit der Ausnahmegenehmigung eine Rechnung.
Häufige Fragen
Gemeinden mit eigener Zuständigkeit, die nicht über das Landratsamt laufen.
Im Landkreis Heilbronn gibt es folgende eigene Zuständigkeiten:
- Stadt Eppingen (mit den Gemeinden Gemmingen und Ittlingen)
- Stadt Bad Rappenau (mit den Gemeinden Kirchardt und Siegelsbach)
- Stadt Bad Friedrichshall (mit den Gemeinden Oedheim und Offenau)
- Stadt Neckarsulm
Möchten Sie in einer dieser Städte oder Gemeinden einen Container aufstellen lassen, müssen Sie dort Ihren Antrag stellen.
Was kann ich machen, wenn der beantragte Zeitraum meiner Ausnahmegenehmigung nicht ausreicht?
Falls der Container länger als beantragt aufgestellt wird, können Sie bis spätestens zum Ablauftag Ihrer Genehmigung einen Antrag auf Fristverlängerung bei uns stellen. Das Antragsformular für die Verlängerung finden Sie auf der vorletzten Seite Ihrer Ausnahmegenehmigung, die sie von uns bei der Genehmigung per E-Mail erhalten haben. Den ausgefüllten Verlängerungsantrag schicken Sie bitte per E-Mail an uns.
Was mache ich, wenn der Container größer ist als 8,00 m Länge und 2,50 m Breite?
Wenn der Container, den Sie aufstellen wollen größer als 8,00 m x 2,50 m ist, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Sperrung. Informationen dazu finden Sie unter Sperrung im öffentlichen Verkehrsraum.

