Waffenherstellungserlaubnis beantragen
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis erteilt.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Waffenbehörden.
Voraussetzungen
Neben den grundsätzlichen Erteilungsvoraussetzungen einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z. B. die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung) müssen bei handwerksmäßiger Betriebsweise auch die erforderlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllt sein.
Kosten
Je nach Verwaltungsaufwand liegen die Kosten bei 67 € pro Stunde.

