Waffenhandelserlaubnis beantragen
Die Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Waffenbehörden.
Voraussetzungen
Neben den grundsätzlichen Erteilungsvoraussetzungen einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z. B. die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung) muss auch die erforderliche Fachkunde nachgewiesen werden. Die Fachkunde braucht nicht nachzuweisen, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt. In Baden-Württemberg ist die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart zuständig für die Durchführung der Waffenfachkundeprüfungen.
Kosten
Je nach Verwaltungsaufwand liegen die Kosten bei 67 € pro Stunde.
Bezahlfunktion
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