Sprengungen anzeigen
Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen (z. B. Gebäude- oder Kaminsprengung ) sind vor der Durchführung durch die Erlaubnisinhaberin bzw. den Erlaubnisinhaber anzuzeigen.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Sprengstoffbehörden.
Voraussetzungen
Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen dürfen nur durch entsprechende Inhaber*innen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden. Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis muss zudem den entsprechenden Umgang abdecken.
Erforderliche Unterlagen
Es ist eine Beschreibung vorzulegen, aus der folgendes hervorgeht:
- Art, Verfahren und Umfang der Sprengungen
- Art und Höchstmenge der je Sprengung verwendeten Sprengstoffe und Zündmittel, bei Verwendung von Sprengzeitzündern: die Höchstmenge der Sprengstoffe je Zündzeitstufe
- die Sicherungsmaßnahmen
- maßstäblicher Lageplan,
- die Entfernung der Sprengstellen zu besonders schutzbedürftigen Gebäuden und Anlagen, insbesondere Krankenhäusern, Schulen, Alten- und Kinderheimen, Sportanlagen und Spielplätzen in einem Umkreis von mindestens 1.000 Metern

