Jagdschein (Erteilung und Verlängerung)
Wer in Deutschland jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen, der auf seinen Namen ausgestellt ist und stets mitgeführt werden muss. Nach erfolgreichem Bestehen der Jägerprüfung kann dieser bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt werden. Der Jagdschein wird als Einjahres-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Für die Erteilung und Verlängerung des Jagdscheins steht Ihnen unser Onlinedienst zur Verfügung. Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zur Beantragung des Jagdscheins.
Hinweise für die Antragstellung
Erstmalige Beantragung eines Jagdscheins
Bei der erstmaligen Beantragung eines Jagdscheins ist das Jägerprüfungszeugnis im Original vorzulegen (postalische Zustellung oder Einwurf in den Briefkasten). Nach der Erteilung des Jagdscheins wird das Jägerprüfungszeugnis gemeinsam mit dem Jagdscheinheft wieder zurück geschickt.
Verwendung eines Dokumentenaufklebers für die Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins
Die Verlängerung des Jagdscheins erfolgt seit diesem Jahr unter Verwendung eines Dokumentenaufklebers. Das Jagdscheinheft muss daher zur Verlängerung nicht mehr eingereicht werden.
Die Jagdscheininhaber*innen sind verpflichtet, den von uns als Jagdbehörde zur Verfügung gestellten Dokumentenaufkleber unverzüglich an der nächsten freien Stelle im Jagdscheinheft fest anzubringen. Der Dokumentenaufkleber darf nur auf einem amtlich ausgestellten Jagdscheinheft angebracht werden. Die Verlängerung des Jagdscheins tritt erst nach bestimmungsgemäßem anbringen des Dokumentenaufklebers im Jagdscheinheft in Kraft.
Weitere Informationen enthält das aktuelle Jahresrundschreiben der Jagdbehörde (PDF,1,9 MB).
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
- Erforderliche waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Zeugnis über die bestandene deutsche Jägerprüfung (nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung (auf der Bestätigung muss vermerkt sein, dass die Versicherung die Jagdbehörde benachrichtigt, sofern kein ausreichender Versicherungsschutz mehr besteht; Versicherungszeitraum, ausreichende Deckungssumme, Name der Versicherungsgesellschaft)
- Aktuelles Lichtbild in Passbildgröße (nur bei erstmaliger Ausstellung oder wenn das Jagdscheinheft voll ist)
Kosten
- Dreijahresjagdschein 276,50 € (inklusive Jagdabgabe)
- Jahresjagdschein 107,50 € (inklusive Jagdabgabe)
- Jugendjagdschein 107,50 € (inklusive Jagdabgabe)

