Verlust Fahrzeugbrief
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) benötigen Sie Ersatz.
Hinweise
Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass + ggfs. den Ausweis vom Vollmachtnehmer
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung (PDF,41 KB)
- bei Diebstahl: falls vorhanden ein Polizeibericht mit Aktenzeichen
- bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht (PDF,681 KB)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung (PDF,109 KB) und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Kosten
ab 59,40 €
Je nach Zulassungsvorgang können die angegebenen Gebühren abweichen.
Bezahlfunktion
Kartenzahlung (kein AMEX möglich)
Häufige Fragen
Kann ich den Verlust meines Fahrzeugbriefes auch online melden?
Nein, die Verlustmeldung des Fahrzeugbriefes ist aktuell nur vor Ort in der Zulassungsstelle möglich. Buchen Sie sich dafür online einen Termin.

