Kurzzeitkennzeichen (innerhalb DE)
Ein Kurzzeitkennzeichen ist dafür gedacht, ein Fahrzeug zu überführen oder Probe zu fahren, das noch nicht regulär zugelassen ist. Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur innerhalb von Deutschland und maximal für sechs Tage.
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie nur vor Ort in der Zulassungsstelle beantragen. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin.
Hinweise
Wenn Ihr Fahrzeug bereits regulär zugelassen ist (also ein normales Kennzeichen hat und das ganze Jahr angemeldet ist), können wir Ihnen kein Kurzzeitkennzeichen geben. Sie müssten Ihr Fahrzeug zuerst abmelden, bevor Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen können.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Voraussetzungen
Sie wohnen im Landkreis Heilbronn oder können nachweisen, dass der Standort des Fahrzeugs im Landkreis Heilbronn liegt.
Die genaue Dauer des Kurzzeitkennzeichens muss von der Versicherung in der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer hinterlegt sein. Kurzzeitkennzeichen können für einen Zeitraum von einem bis sechs Tagen ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Personen, die nicht Einwohner des Landkreises Heilbronn sind und ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen, welches seinen Standort im Landkreis Heilbronn hat, benötigen zusätzlich einen Nachweis über den Standort des Fahrzeuges (z.B. Schreiben des Autohauses).
- Elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (früher Versicherungsdoppelkarte).
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und bei Fahrzeugen, bei denen diese erforderlich ist, der Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung.
- Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
Hinweise
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem Tag der Ausstellung in der Zulassungsstelle. Bsp.: Kurzzeitkennzeichen, die ab Montag gültig sein sollen, können nicht bereits am Freitag beantragt werden.
Kosten
- ab 12,80 €
Hinweis: Neben der Grundgebühr können weitere Kosten entstehen.
Für Ihre An- und Abmeldungen stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung externer Dienstleister zusätzliche Gebühren anfallen können, auf die wir keinen Einfluss haben.
Bezahlfunktion
bevorzugt Kartenzahlung
Häufige Fragen
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren, wenn ich keine Betriebserlaubnis habe?
Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie nur fahren, um direkt eine neue Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug zu bekommen. Das bedeutet: Sie dürfen zur Zulassungsstelle im Landkreis Heilbronn (oder einem Nachbarlandkreis) und zurückfahren.
Zulässig sind auch alle für die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis notwendigen Fahrten, d.h. hierfür erforderliche Fahrten zur Werkstatt, zur Zulassungsbehörde und jeweils zurück, sowie das Waschen und Tanken auf genannten Wegen.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren, wenn keine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsüberprüfung vorliegt?
Hat Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP)? Dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen nur direkt zur nächsten Prüfstelle (HU/AU) im Landkreis Heilbronn oder einem Nachbarlandkreis und zurück fahren. Das gilt auch, wenn die HU/AU während der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft.
Hat Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP)? Dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen nur direkt zur nächsten Prüfstelle (HU/AU) im Landkreis Heilbronn oder einem Nachbarlandkreis und zurück fahren. Das gilt auch, wenn die HU/AU während der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft.
Diese Info/Ausnahme wird von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I) für Kurzzeitkennzeichen eingetragen.
Was ist wenn bei der Untersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt wird?
Wenn die Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsüberprüfung Mängel an Ihrem Fahrzeug aufdeckt, dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen zu einer Werkstatt im Landkreis Heilbronn (oder einem angrenzenden Landkreis) fahren, um diese Mängel unmittelbar beheben zu lassen.
Wichtig: Wurde Ihr Fahrzeug bei der Untersuchung aber als "verkehrsunsicher" eingestuft, dürfen Sie es nicht mehr im Straßenverkehr bewegen.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, wenn ich bereits ein Saisonkennzeichen habe?
Ja, das ist möglich! Wenn Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat, können Sie außerhalb des Betriebszeitraums (also der Zeit, in der das Saisonkennzeichen gültig ist) ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, um z.B. eine Probefahrt zu machen oder das Fahrzeug zu überführen. Allerdings dürfen Sie während der Fahrt nicht beide Kennzeichen gleichzeitig verwenden. Denken Sie auch daran: Falls Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat, gelten die gleichen Einschränkungen wie oben beschrieben.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.