Fahrzeugtausch im Taxi- und Mietwagenverkehr
Als Taxi- oder Mietwagenunternehmer benötigen Sie vor dem Einsatz eines neuen Fahrzeugs eine Genehmigung, um das bisherige Fahrzeug zu ersetzen. Diese können Sie online beantragen.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (PDF,18 KB) auf Austausch von Fahrzeugen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I) mit Verwendungszweck Taxi/Mietwagen
- aktueller Bericht über die Hauptuntersuchung
- aktueller Bericht über die durchgeführte Untersuchung nach BOKraft §42
- Rückgabe der vorherigen Auszüge aus der Genehmigungsurkunde
Hinweise
Für Ausnahmegenehmigungen für Alarmanlagen und Wegstreckenzähler im Mietwagenverkehr ist ein eigener Antrag (PDF,19 KB) notwendig.
Kosten
- Fahrzeugtausch | 25,00 €
- Ausnahmegenehmigung Alarmanlage | 50,00 €
- Ausnahmegenehmigung Wegstreckenzähler | 50,00 €
Bezahlfunktion
Banküberweisung
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Unter welchem Stichwort ist der Fahrzeugtausch in der Online-Antragsstrecke zu finden?
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Kann ich den Antrag auf Fahrzeugtausch im Taxi- und Mietwagenverkehr auch ohne Onlinedienst beantragen?
Ja, dazu füllen Sie bitte den Antrag (PDF,18 KB) aus und schicken diesen mit den oben aufgeführten erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Amt für Mobilität und Nahverkehr.

