Erst- / Wiedererteilung Taxi, Mietwagen, Omnibus
Für die geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Bussen, Taxis, Mietwagen oder auf LKW-Ladeflächen oder Anhängern ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich. Die Genehmigung kann online beantragt werden.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugaufstellung (PDF,10 KB)
- Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung (PDF,17 KB)
Beides vom Steuerberater ausfüllen lassen. Stichtag darf bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. - Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung von der IHK) des Verkehrsleiters.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (bei der jeweiligen Institution beantragen)
- Krankenkasse
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Knappschaft-Bahn-See
- Gemeinde
- Krankenkasse
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- Für jeden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und Verkehrsleiter.
- Beides mit dem Zweck „Wiedererteilung Taxi/Mietwagen oder KOM / Belegart O bzw. Belegart 9 zur Vorlage bei der Behörde“ bei der Gemeinde beantragen.
- Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt (PDF,58 KB) Flensburg mit Anlagen:
- Für jeden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und Verkehrsleiter.
- Bitte direkt beim Kraftfahrtbundesamt beantragen sowie Kopie vom Personalausweis oder Reisepass beifügen.
- Erklärung (Datenschutz) (PDF,7 KB)
- Gewerbeanmeldung
Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zusätzlich:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (die Firma als juristische Person betreffend)
- Bei der Gemeinde beantragen mit dem Zweck „Wiedererteilung Taxi/Mietwagen oder KOM / Belegart 9 zur Vorlage bei der Behörde“.
- Gesellschaftervertrag
- Handelsregisterauszug
Hinweise
Die genannten Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausnahme sind die Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung, diese dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
Kosten
Taxi
- Genehmigung für die Ausführung eines Verkehrs mit Taxen:
- Für das erste Fahrzeug | 190,00 €.
- Für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren | 50,00 €.
Mietwagen
- Genehmigung für die Ausführung von Verkehr mit Mietwagen:
- Für das erste Fahrzeug | 75,00 €.
- Für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren | 38,00 €.
Kraftomnibus (KOM)
- Genehmigung Gelegenheitsverkehr:
- Für das erste Fahrzeug | 375,00 €
- Im Bereich des Gelegenheitsverkehrs wird maximal eine Gebühr in Höhe von 1.465,00 € erhoben.
- Für jedes weitere Fahrzeug | 150,00 €
- Erteilung / Verlängerung Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz (Original, inkl. 1. Fahrzeug) | 150,00 €
- Beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz | 100,00 €
- Für das erste Fahrzeug | 375,00 €
Bezahlfunktion
Banküberweisung
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den Personenbeförderungsschein?
Wie weit im Voraus müssen für eine Wiedererteilung spätestens die Unterlagen vorgelegt werden?
Wie lange gilt eine Genehmigung?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Wie kann der Antrag eingereicht werden, wenn ich ihn nicht online ausfüllen möchte?
Die Unterlagen und der Antrag (PDF,59 KB) können entweder
- per E-Mail (bevorzugt)
- per Post oder
- persönliche nach vorheriger Terminabsprache im Landratsamt, beim Amt für Mobilität und Nahverkehr, eingereicht werden.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das eine Behörde oder Institution ausstellt, um zu bestätigen, dass eine Person oder ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und keine Hindernisse für eine bestimmte Handlung oder Aktivität bestehen.
Beispiele:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft:
- Belegt, dass ein Unternehmen seine Mitarbeiter ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert hat.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse:
- Bestätigt, dass ein Unternehmen seine Beitragszahlungen an die Krankenkasse ordnungsgemäß erfüllt.
Informationen zum Gewerbezentralregister
Ausführliche Informationen zum Gewerbezentralregister erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.

