Anzeigepflicht für Erdarbeiten und Bohrungen (Baugrunderkundung)
Erdarbeiten und Bohrungen, die mehr als 10m tief sind oder die auf das Grundwasser einwirken können, müssen vorher angezeigt werden. Baugrunderkundungen sind zudem durch ein Ingenieurbüro oder einen Geologen zu begleiten.
Besonderheiten können bei Bohrungen im Wasserschutzgebiet auftreten, hier ist gegebenenfalls eine Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung zu beantragen.
Jede Bohrung ist zudem vor Beginn der Arbeiten beim Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) anzuzeigen.
Anschließend formlose Anzeige bzw. Antrag per E-Mail.
Authentifizierung
Für die Nutzung des LGRB-Portals ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- formlose Anzeige bzw. Antrag per E-Mail
- Beschreibung
- Lageplan
- ggfs. Weitere Unterlagen bei Bohrungen im Wasserschutzgebiet, dies ist individuell, je nach Lage zu klären
Kosten
Bohrfreigabe und wasserrechtliche Erlaubnis ab 250,00 €
Bezahlfunktion
per Überweisung