Antrag für Tierhalter
Wenn Sie sich Tiere anschaffen, müssen Sie die unten genannten Tierhaltungen dem Amt für Veterinärwesen anzeigen.
Hinweise
Welche Tierhaltungen müssen angezeigt werden?
- Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (Pferde, Esel, Zebras), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel (§ 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung)
- Cerviden und Gehegewild (Schwarz-, Dam-, Sika-, Rotwild), Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas) und sonstige Klauentiere
- Bienen
- Bestimmte Fischhaltungen
- Antrag Landtiere (PDF,424 KB)
- Antrag Wassertiere (PDF,362 KB)
- Antrag gewerbliche Unternehmen (PDF,254 KB)
- Antrag amtlicher Tierarzt (PDF,246 KB) (BSE-Proben) / Hoftierarzt (BVD/BHV1-Proben) / beauftragter Tierarzt (Seuchenbekämpfung)
- Antrag ermächtigter Tierarzt (PDF,259 KB) (Bestellung und Ausgabe von Heimtierausweisen)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Wie ist der Ablauf?
- Herunterladen und Ausfüllen des jeweiligen Formulars
- Zurücksenden an das Amt für Veterinärwesen: per Mail an: veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de, per Post an: Landratsamt Heilbronn, Amt für Veterinärwesen, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
- Unser Amt erfasst Ihre Daten, damit Sie anschließend eine Registriernummer erhalten. Diese wird Ihnen per Post übermittelt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Abteilung Steuerung und Koordinierung von EU-Maßnahmen (SEU). Diese Nummer beginnt mit 08 125 …

