Antrag auf Registrierung Tierhaltung
Wenn Sie sich Tiere anschaffen, müssen Sie die unten genannten Tierhaltungen dem Amt für Veterinärwesen anzeigen.
Hinweise
Welche Tierhaltungen müssen angezeigt werden?
- Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (Pferde, Esel, Zebras), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel (§ 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung)
- Cerviden und Gehegewild (Schwarz-, Dam-, Sika-, Rotwild), Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas) und sonstige Klauentiere
- Bienen
- Bestimmte Fischhaltungen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Wie ist der Ablauf?
- Herunterladen und Ausfüllen des jeweiligen Formulars
- Zurücksenden an das Amt für Veterinärwesen:
- per E-Mail an die unter Kontakt angegebene E-Mail-Adresse
- per Post an: Landratsamt Heilbronn, Amt für Veterinärwesen, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
- per E-Mail an die unter Kontakt angegebene E-Mail-Adresse
- Unser Amt erfasst Ihre Daten, damit Sie anschließend eine Registriernummer erhalten. Diese wird Ihnen per Post übermittelt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Abteilung Steuerung und Koordinierung von EU-Maßnahmen (SEU). Diese Nummer beginnt mit 08 125 …

