Soziale Entschädigung
Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) gilt für Personen, die infolge einer Schädigung einen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, für den die staatliche Gemeinschaft einzustehen hat. Für diese Leistungen ist das Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes zuständig und zwar nicht nur für die Landkreiseinwohnerinnen und Landkreiseinwohner, sondern auch für die Stadt Heilbronn.
Häufige Fragen
Wie kann ich die Leistungen beantragen?
Anträge auf Versorgungsleistungen und/oder die Feststellung von Behinderungen sind schriftlich zu stellen. Um einen entsprechenden Antrag zu erhalten, bitten wir Sie, telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne oder helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Der ausgefüllte Antrag kann anschließend an das Sozial- und Versorgungsamt geschickt oder bei Sozialleistungsträgern, z. B. einer gesetzlichen Krankenkasse, sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden abgegeben werden.

