Adoption
Die Aufgaben des Fachdienstes Adoption umfassen die Beratung der abgebenden Eltern und des Kindes sowohl vor, während als auch nach der Adoption. Darüber hinaus gehören die Vorbereitung und Begleitung im Verlauf der Vermittlung sowie nach der Adoptionsfreigabe zu den zentralen Tätigkeiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung und allgemeinen Eignungsüberprüfung von Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern. Die Beratung und Begleitung der Adoptionsfamilien erstreckt sich ebenfalls über alle Phasen – vor, während und nach der Adoption.
Hinweise
Der Fachdienst berät auch alle Beteiligten bei einer Stiefelternadoption, sowohl vor als auch während des Verfahrens. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist außerdem die Begleitung und Beratung sowie die enge Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern, den Adoptiveltern und den Adoptivkindern. Schließlich bietet der Fachdienst auch Hilfe, Begleitung und Beratung bei der sogenannten „Wurzelsuche“, also der Identitätssuche der Adoptivkinder, an.
Voraussetzungen
- Sie sind über 25 Jahre alt. Bei verheirateten Paaren muss eine Person mindestens 25 Jahre alt sein, die Partnerin bzw. der Partner mindestens 21 Jahre.
- Sie leben in einer festen Lebenspartnerschaft.
- Es spielt keine Rolle, ob Sie eine alleinstehende Person sind oder ein gleichgeschlechtliches Paar.
Kosten
- Bei Inlands- und Stiefelternadoptionen müssen die Notar- und Gerichtskosten getragen werden.
- Bei Auslandsadoptionen kommen Kosten für Flüge, dortigen Aufenthalt, dortigen Anwalt, dortiges Gericht und die Kosten der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen, sowie des ortsansässigen Jugendamtes zustande.

