Reisegewerbekarte beantragen
Für den Betrieb eines Reisegewerbes ohne Hauptniederlassung wird eine Reisegewerbekarte benötigt.
Hinweise
Für die Ausstellung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig mit Ausnahme von Bad Friedrichshall mit Offenau und Oedheim, Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach, Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen und Neckarsulm. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Reisegewerbetreibenden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Antrag Reisegewerbekarte) (PDF,236 KB)
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) für Behördenzwecke (Belegart „O“, zu beantragen beim Meldeamt des Wohnsitzes)
- aktuelle Auskunft (nicht älter als drei Monate) aus dem Gewerbezentralregister (Belegart „9“, zu beantragen beim Meldeamt des Wohnsitzes)
- aktuelle Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Steuersachen (zu beantragen beim zuletzt zuständigen Finanzamt)
Kosten
350 €
Bezahlfunktion
per Rechnung
Häufige Fragen
Was fällt unter den Begriff Reisegewerbe?
Liegt die Zuständigkeit für den gesamten Landkreis beim Landratsamt?
Für die Erteilung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig mit Ausnahme von
- Bad Friedrichshall mit Oedheim und Offenau
- Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach
- Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen
- Neckarsulm
Diese Kommunen haben eigene Zuständigkeiten.
Wenn Sie eine Reisegewerbekarte im Stadtkreis Heilbronn beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Heilbronn.

