Ausschankerlaubnis für mehr als 4 Tage beantragen
Wenn aus besonderem Anlass vorübergehend eine Veranstaltung mit Alkoholausschank für die Dauer von mehr als vier Tagen durchgeführt werden soll, wird eine Ausschankerlaubnis (Gestattung) benötigt.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach), Lauffen am Neckar, Weinsberg, Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) und der GVV Schozach-Bottwartal (mit Abstatt, Beilstein und Untergruppenach) haben eigene Gaststättenbehörden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Gestattung für mehr als vier Tage) (PDF,143 KB)
- Planunterlagen der Bewirtschaftungsfläche
Kosten
210 €
Bezahlfunktion
per Rechnung
Häufige Fragen
Ist das Landratsamt für alle Ausschankerlaubnisse zuständig?
Liegt die Zuständigkeit für den gesamten Landkreis beim Landratsamt?
Für die Erteilung einer Ausschankerlaubnis für mehr als vier Tage im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig mit Ausnahme von
- Abstatt, Beilstein, Ilsfeld und Untergruppenbach (GVV Schozach-Bottwartal)
- Bad Friedrichshall mit Oedheim und Offenau
- Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach
- Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen
- Lauffen a.N.
- Neckarsulm
- Weinsberg
Die genannten Kommunen haben eigene Gaststättenbehörden.
Wenn Sie ein Ausschankerlaubnis für mehr als vier Tage im Stadtkreis Heilbronn beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Heilbronn.

