Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln auf Reisen
Wenn Sie regelmäßig Betäubungsmittel einnehmen müssen und eine Reise planen, benötigen Sie für die Mitnahme Ihrer Medikamente eine behördliche Bescheinigung. Diese muss vor Reiseantritt vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. So können Sie Ihre notwendigen Medikamente legal mit ins Ausland nehmen.
Hinweise
Sie können Ihre Unterlagen vorab über unseren sicheren Upload-Link übermitteln. Die persönliche Vorsprache zur Beglaubigung ist weiterhin erforderlich.
Voraussetzungen
- Sie haben ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel
- Sie planen eine Reise ins Ausland
Erforderliche Unterlagen
Für Reisen in Schengen-Staaten:
- Formular Schengenraum (PDF,78 KB) als Bescheinigung für Reisen innerhalb des Schengen-Raums (Teile A-C vollständig ausgefüllt, Teil A von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin unterschrieben und gestempelt)
- Original-Rezept des verschriebenen Betäubungsmittels (bei E-Rezepten fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach einem Papierausdruck)
- gültiges Ausweisdokument zum Termin
Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums:
- Musterformular Nicht-Schengenraum (PDF,808 KB) als mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Angaben zu Dosierung, Wirkstoff und Reisedauer
- Original-Rezept
- gültiges Ausweisdokument zum Termin
Kosten
- 32,50 €
Bezahlfunktion
bar an der Kasse

