Wohnraumförderung
Die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) unterstützt als Förderbank Baden-Württembergs die Wirtschaft, die Kommunen und die Menschen im Land.
Im Rahmen der Landeswohnraumförderung bietet die L-Bank zinsgünstige und langfristige Kredite insbesondere
Hinweise
Das Landratsamt bearbeitet die Anträge auf Landeswohnraumförderung für alle Gemeinden des Landkreises und leitet sie an die Landesbank weiter.
Einige Antragsformulare können bereits digital ausgefüllt und im Anschluss ausgedruckt werden.
Bitte beachten Sie: Für die Mietwohnungsfinanzierung steht derzeit noch kein Onlinedienst zur Verfügung.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Häufige Fragen
Wie kann ich eine Wohnraumförderung beantragen?
An wen richtet sich die Wohnraumförderung?
Die Wohnraumförderung des Landes richtet sich insbesondere an
- Investoren, die bereit sind, sozial gebundene Mietwohnungen zu bauen oder neu errichtete Wohnungen zu erwerben, um den Wohnraum wohnberechtigten Haushalten gegen eine reduzierte Mietzahlung (Sozialmiete) zu überlassen (soziale Mietwohnraumförderung), sowie
- private Bauherren, die an neuem oder gebrauchten, gegebenenfalls erwerbsnah modernisierten Wohnraum Eigentum zur Selbstnutzung begründen möchten und hierbei auf staatliche Hilfe angewiesen sind (soziale Förderung selbstgenutzten Wohneigentums). Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können sein Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind, schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen, wenn diese Haushalte das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen möchten.

