Europäischen Feuerwaffenpass und die Ein- und Ausfuhr von Schusswaffen beantragen
Für die (vorübergehende) Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) sowie nach Island, Norwegen und in die Schweiz wird ein Europäischer Feuerwaffenpass benötigt (z. B. für Schießwettbewerbe im Ausland). Zudem wird für die Einfuhr von Schusswaffen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet und für die (dauerhafte) Ausfuhr aus dem Bundesgebiet in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine Erlaubnis benötigt.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Waffenbehörden.
Voraussetzungen
Die Eintragung einer Schusswaffe in den Europäischen Feuerwaffenpass setzt voraus, dass diese Schusswaffe bereits auf einer Waffenbesitzkarte eingetragen ist oder eine andere Besitzberechtigung vorliegt.
Kosten
- Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses - 72,50 €
- Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses - 27,90 €
- Eintragung einer Schusswaffe in den Europäischen Feuerwaffenpass - 11,10 €
- Ein- und Ausfuhrerlaubnis - 55,80 €
Bezahlfunktion
Per Kreditkarte oder PayPal (bei Online-Antragstellung) oder Rechnung.
Häufige Fragen
Für welche Reisen oder Zwecke benötige ich einen Europäischen Feuerwaffenpass?
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport der Waffen für einen Zweck der vom waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z. B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung). Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen.
Wie lange ist der Europäische Feuerwaffenpass gültig und wie kann ich ihn verlängern?
Sind die waffenrechtlichen Regelungen der anderen Länder zu beachten?
Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher durch die Waffenbesitzerin bzw. den Waffenbesitzer einzuholen.

