Bußgeldverfahren
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein gesetzwidriges Verhalten (eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für das eine Geldbuße verhängt wird.
Online-Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Sie können Ihre Äußerung weiterhin auf dem Postweg übersenden. Die unberechtigte Nutzung der übermittelten Anmeldedaten kann einen Straftatbestand darstellen.
Für die Online-Anhörung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Anhörungsbogen oder
- Zeugenfragebogen oder
- Verwarnungsgeldangebot oder
- Informationsschreiben
Diese Seite leitet Sie Schritt für Schritt durch das weitere Verfahren. Ihre Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung zu uns übertragen. Wenn Sie länger als 60 Minuten keine Eingaben vornehmen (oder nicht auf einen Link klicken), wird Ihre Sitzung aus Sicherheitsgründen beendet und es werden alle bereits getätigten Eingaben gelöscht.
Verwarnungsgeld
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Behörde eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilen. Wird das Verwarnungsgeld (bis 55 €) innerhalb der vorgesehenen Frist in voller Höhe bezahlt, ist die Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn der Betroffene die Verwarnung nicht annimmt (z. B. nicht bezahlt), wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von derzeit mindestens 28,50 €.
Bußgeld
Ab einer Bußgeldhöhe von 56 € kann kein Verwarnungsgeld erteilt werden. Das Bußgeldverfahren ist automatisch mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides verbunden. Hier werden regelmäßig auch Gebühren und Auslagen in Höhe von derzeit mindestens 28,50 € erhoben. Der Bußgeldbescheid wird im Unterschied zur schriftlichen Verwarnung in der Regel durch Postzustellungsurkunde förmlich zugestellt.
Einspruch
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zustellung) Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb dieser zwei Wochen bei der Behörde eingegangen sein.

