Anzeige der Überlassung und des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Der Erwerb und das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden und die Waffenbesitzkarte (ggf. auch ein vorhandener Europäischer Feuerwaffenpass) ist zum Ein- bzw. Austrag vorzulegen.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Waffenbehörden.
Kosten
Ein- bzw. Austrag einer Waffe auf bzw. aus einer bereits erteilten Waffenbesitzkarte pro Vorgang und Erlaubnisdokument für die erste Waffe 27,90 € und für jede weitere Waffe 6,70 €.
Bezahlfunktion
Per Kreditkarte oder PayPal (bei Online-Antragstellung) oder Rechnung.

