Anzeige der Überlassung und des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Der Erwerb und das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden und die Waffenbesitzkarte (ggf. auch ein vorhandener Europäischer Feuerwaffenpass) ist zum Ein- bzw. Austrag vorzulegen.
Für die Erwerbs- und Überlassungsanzeigen steht Ihnen unser Onlinedienst zur Verfügung.
Kosten
Für den Ein- bzw. Austrag einer Waffe auf bzw. aus einer bereits erteilten Waffenbesitzkarte wird eine Gebühr in Höhe von 27,90 € pro Vorgang und Erlaubnisdokument und für jede weitere Waffe 6,70 € erhoben.

